Aktuelle Hochwasserinformationen

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Pegelstände und Richtwasserstände

Alarmstufen bei Hochwasser

Alarmstufe I - Wasserstandsmeldedienst

Die Flüsse beginnen über den normalen Richtwasserstand zu treten, ein bestimmter Pegel wird überschritten (Beginn der Ausuferung der Gewässer). Die Alarmstufe I wird nur dann ausgerufen, wenn ein weiterer Anstieg des Wasserpegels zu erwarten ist.

  • Meldung der Wasserstände in bestimmten Zeitabständen an den festgelegten Empfängerkreis,
  • zusätzliche Pegelablesungen in den Hochwasserabflussgebieten,
  • Information der Behörden über die Hochwasserentwicklung,
  • Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzanlagen,
  • Kontrolle der Evakuierung von Tieren und Räumen von Geräten und Material aus den Überschwemmungsgebieten.

Alarmstufe II - Kontrolldienst

Der in der Hochwassermeldeordnung festgelegte Richtwert des Wasserstandes wird am Richtpegel überschritten (Überfluten von Grünland und forstwirtschaftlichen Flächen in den Überschwemmungsgebieten, Ausuferung des Wassers bei eingedeichten Gewässern bis an den Deichfuß). Ein weiteres Ansteigen des Wassers ist zu erwarten bzw. es treten - unabhängig vom Wasserstand - Abflussbehinderungen durch Eis auf.

  • tägliche Kontrolle der Deiche und wasserwirtschaftlichen Anlagen,
  • Vorbereitung für einen durchgehenden Wachdienst an den Deichen,
  • vorsorgliche Abstimmung mit Firmen zur Bereitstellung von Arbeitskräften, Material und Transportraum,
  • Vorbereitung für den Transport von Hochwasserschutzmaterialien zu den Gefahrenstellen.

Alarmstufe III - Wachdienst

Der in der Hochwassermeldeordnung festgelegte Richtwert des Wasserstandes wird am Richtpegel überschritten (Überflutung einzelner Grundstücke, Straßen, Keller, Vernässung von Polderflächen durch Drängewasser). Die Wasserstände am Deich erreichen die halbe Deichhöhe.
Zusätzlich durchzuführende Maßnahmen gegenüber Alarmstufe I und II:

  • ständiger Wachdienst auf den Deichen,
  • Auslagerung von Hochwasserschutzmaterialien an bekannte Gefahrenstellen und vorbereitete Zwischenlagerplätze,
  • vorbeugende Maßnahmen zur Minderung von Gefährdungen. (z. B. Verbau von Ausschälungen)
  • ggf. Errichten/Ablesen von Hilfspegeln in unzureichend abgedeckten Gebieten

Alarmstufe IV - Hochwasserabwehr

Der in der Hochwassermeldeordnung festgelegte Richtwert des Wasserstandes wird am Richtpegel überschritten (Überflutung größerer Flächen einschl. Straßen und Anlagen in bebauten Gebieten). Es tritt eine akute Gefährdung der Funktionssicherheit von Hochwasserschutzanlagen ein.
Zusätzlich zu den in den Alarmstufen I bis III sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • aktive Bekämpfung der aufgetreten Gefahren,
  • Vorbereitung von Evakuierungen.

Richtwasserstände der Flüsse Elbe, Stepenitz und Dömnitz

Fluss / Ort

Richtwasserstand der Alarmstufe I

Richtwasserstand der Alarmstufe II

Richtwasserstand der Alarmstufe III

Richtwasserstand der Alarmstufe IV

Elbe - Pegel Wittenberge

450 cm

550 cm

630 cm

670 cm

Stepenitz - Pegel Meyenburg

150 cm

-

-

-

Stepenitz - Pegel Wolfshagen

170 cm

200 cm

250 cm

270 cm

Stepenitz - Pegel
Perleberg/Schule

180 cm

270 cm

300 cm

370 cm

Dömnitz - Pegel
Pritzwalk

180 cm

200 cm

225 cm

250 cm

Deichrückverlegung am „Bösen Ort“

Mit der Rückverlegung des Deiches auf einer Länge von 6,1 km und durch Absenkung des Altdeiches wird die Voraussetzung für die Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes Lenzener Elbtalaue geschaffen. Den Lauf der Elbe bestimmen weiträumige Auen im Wechsel mit engen Flussabschnitten. Am „Bösen Ort“ bei Lenzen verringerte sich die Hochwasser-Abflussbreite durch Eindeichungen von 1.200 m auf unter 500 m. Zusammen mit der Biegung des Flusses um 90 ° bot diese Stelle ein erhebliches Hochwasser – Gefährdungspotential. Durch die Deichrückverlegung entstehen 420 ha Retentionsfläche, auf der sich wieder eine naturnahe Auenlandschaft entwickeln kann. Die Regeneration von Hart- und Weichholz- Auwäldern im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe wird möglich. Die Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Hochwasserschutzes.

Das Deichprojekt:
Der gut sechs Kilometer lange Neudeich zwischen Lenzen und Wustrow wird als Dreizonendeich errichtet. Er überragt das umgebende Gelände um sechs Meter und ist am Deichfuß etwa 45m breit. Die Deichkrone (3m breit) ist mit einem 1,60m breiten Radweg versehen. Etwa zwei Meter unterhalb der Krone verläuft der Deichverteidigungsweg (3m breit).

· Für jeden lfd. Deichmeter wurden ca. 150 m³ Erdreich bewegt, insgesamt etwa 921.000 m³.
· Die benötigten Erdmassen wurden größtenteils aus den zu schaffenden Flutrinnen zwischen Alt- und Neudeich gewonnen.
· Flutrinnen dienen u.a. der Durchströmung des neuen Deichvorlandes und der Schaffung auentypischer Reliefveränderungen.
· Zurzeit erfolgt die Absenkung des Altdeiches an sechs Stellen, wobei diese „Deichschlitze“ im Sinne der Auwaldentwicklung mit den
  Flutrinnen korrespondieren.
· Der Altdeich wird nicht rückgebaut, er bleibt als Leitdeich bestehen.
· Durch Ausbreitung des Hochwassers in das neue Deichvorland kann im unmittelbaren Projektgebiet eine Wasserspiegelabsenkung von bis  
  zu 25 cm erreicht werden.
· Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen etwa 12,5 Mio Euro.

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