Mit unserem Abfallkalender-Service können Sie sich Ihren persönlichen Abfallkalender erstellen. Bitte klicken Sie in der Karte auf die Gemeinde, in der Ihr Wohnort liegt.
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten des Landkreises Prignitz ein so genannter Seitenlader zur Entleerung der Hausmülltonnen eingesetzt wird. Stellen Sie deshalb Ihre Tonne immer parallel zum Straßenrand mit der Deckelöffnung zur Straße hin bereit. Achten Sie dabei auf einen Mindestabstand von 15 cm zu Mauern, Zäunen oder Autos, damit bei der Leerung nichts beschädigt wird.
Auch im
Jahr 2024 ist das Schadstoffmobil wieder in vielen Orten des
Landkreises Prignitz unterwegs. Die entsprechenden Termine können im Abfallkalender
nachgelesen werden. Sollte das Schadstoffmobil nicht in Ihren Ort
kommen, schauen Sie im Abfallkalender bitte bei einem Ihrer Nachbarorte
nach einem Termin.
Zusätzlich
macht das Schadstoffmobil an vier Samstagen des Jahres Station auf den
Kleinannahmestellen in Perleberg, Pritzwalk und Wittenberge. Die Abgabe von Schadstoffen ist dann möglich.
Termine:
Samstag, 23.03.2024
Samstag, 01.06.2024
Samstag, 24.08.2024
Samstag, 02.11.2024
Standzeiten:
Kleinannahmestelle Pritzwalk 08:00-08:45 Uhr (Hermann-Graebke-Straße 2)
Kleinannahmestelle Perleberg 09:45-10:30 Uhr (Zum Gewerbepark 16)
Kleinannahmestelle Wittenberge 11:00-12:00 Uhr (Wahrenberger Chaussee 1)
Eingesammelt
werden (in haushaltsüblichen Mengen) besonders umweltgefährdende
Stoffe, die nicht in die Restmülltonne gehören. Das können z. B.
Haushaltschemikalien, aber auch Holzschutzmittel, Leuchtstoffröhren oder
Kleinbatterien sein. Nicht angenommen werden jedoch Autobatterien,
große Fässer oder Industrieabpackungen.
Auch
Elektro-Kleingeräte bis 25 cm Kantenlänge (z. B. elektrische
Zahnbürsten oder Rasierapparate) können am Schadstoffmobil abgegeben
werden.
Farbreste sind heute nicht mehr unbedingt ein Fall für das Schadstoffmobil. Wer Farbreste entsorgen möchte, sollte einen Blick auf die Verpackung werfen. Nur wenn sich dort eine entsprechende Kennzeichnung befindet, die die Inhaltsstoffe als umwelt- oder gesundheitsgefährdend kennzeichnet, werden diese Stoffe beim Schadstoffmobil angenommen. Viele Farben werden inzwischen auf Wasserbasis hergestellt und können daher – nachdem sie eingetrocknet sind – ganz einfach über die Restmülltonne entsorgt werden.
Wer die Sammelmöglichkeit am Schadstoffmobil nutzt, sollte bei den Mitarbeitern angeben können, was
sich in den Verpackungen und Behältern befindet. Dies erleichtert die
Zuordnung der Schadstoffarten. Auf keinen Fall dürfen unterschiedliche
Schadstoffe vermengt werden, denn dabei können gefährliche und explosive
Mischungen entstehen.
Außerhalb
der Schadstoffsammlung am Schadstoffmobil besteht die Möglichkeit der
kostenpflichtigen Abgabe bei der Becker Umweltdienste GmbH nach
telefonischer Anmeldung unter 03877 9242-0.
Hinweis zur Sperrmüllkarte (online):
Bei Nutzung dieses Formulars ist die Terminvergabe nur per E-Mail möglich!
Jeder Haushalt kann einmal im Jahr Sperrmüll,
Elektroschrott und Altmetalle von seinem Grundstück abholen lassen
(Holsystem). Dazu füllen Sie eine Abholkarte bzw.
unser Online-Formular (der Ausfüllassistent führt Sie schrittweise durch das Formular) aus und senden diese an das Entsorgungsunternehmen. Anmeldeschluss für das laufende Jahr ist jeweils der 15. November (Posteingang).
Die Abholung erfolgt innerhalb von vier Wochen, der Entsorger teilt Ihnen den Abholtermin spätestens sieben Tage vor der Abholung schriftlich oder per E-Mail mit. Die Kosten der Abholung sind Bestandteil der Abfallgebühren.
Das Verfahren kann durch die Anmeldung einer
Express-Abholung beschleunigt werden. Die Einsammlung erfolgt dann
innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Bestellkarte. Die
Express-Abholung ist gebührenpflichtig, siehe Abfallgebührensatzung des Landkreises Prignitz.
Einzelteile Sperrmüll sollen nicht schwerer als 50 kg
und nicht größer als 2 x 1 x 1 m sein. Bei Altmetallen sowie Elektro-
und Elektronik-Altgeräten darf eine Kantenlänge von 2,50 m und ein
Gewicht von 100 kg nicht überschritten werden. Zusätzlich müssen
Elektro- und Elektronik-Altgeräte eine Kantenlänge von mindestens 25 cm
aufweisen.
Am Abholtag sind die Gegenstände bis 07:00 Uhr am Straßenrand vor dem Grundstück bzw. der nächst gelegenen Haltemöglichkeit des Sammelfahrzeuges bereitzustellen. Um zu verhindern, dass der Haufen durchwühlt wird oder über Nacht Zuwachs erhält, sollten Sie die Gegenstände tatsächlich erst am Abholtag bereitstellen. Eine Nachberäumung erfolgt nicht.
Die Einsammlung erfolgt mit zwei verschiedenen Fahrzeugen. Deshalb achten Sie bitte beim Bereitstellen der alten Gegenstände auf eine räumliche Trennung und vermischen nicht den Sperrmüll mit den Elektrogeräten bzw. dem Schrott. Darauf hingewiesen sei auch, dass beide Fahrzeuge zwar am selben Tag, aber eventuell zu unterschiedlichen Uhrzeiten zur Abholung am Grundstück eintreffen. Ist also beispielsweise die alte Couch schon abgeholt worden und der Kühlschrank steht noch da, besteht kein Anlass zur Beunruhigung – dieser wird dann etwas später durch den Entsorger eingesammelt.
In der Müllgebühr enthalten ist auch eine Selbstanlieferung pro Jahr von Sperrmüll bis 300 kg an den Kleinannahmestellen des Landkreises.
Weitere Anlieferungen sind kostenpflichtig. Elektroschrott und
Altmetalle können an den Kleinannahmestellen immer kostenlos abgegeben
werden. Kleinere Elektrogeräte (unter 25 cm Kantenlänge - z. B.
Rasierapparate oder elektrische Zahnbürsten) können ebenfalls an den
Kleinannahmestellen oder auch am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Komplette
Grundstücksberäumungen oder Haushaltsauflösungen werden nicht im Rahmen
der Sammlung durch den Landkreis durchgeführt. Wenden Sie sich hierfür
bitte an ein Entsorgungsunternehmen oder einen Containerdienst. Auskunft
über die Höhe der Entgelte erteilt Ihnen das entsprechende Unternehmen.
Abholkarten sind erhältlich
- in den Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltungen,
- an der Rezeption der Kreisverwaltung, Berliner Str. 49, 19348 Perleberg sowie
- bei der Becker Umweltdienste GmbH, Bad Wilsnacker Str. 47, 19322 Wittenberge.
Seit
dem Austausch der Mülltonnen im Frühjahr 2010 ist jede Mülltonne mit
einem Transponder („Chip“) ausgestattet. Er ist unter dem Tonnenrand
eingebaut. Dieser Chip wird erst dann zur Erfassung ausgelesen, wenn die
Tonne am Entsorgungsfahrzeug „hängt“. Damit ist für jeden Müllbehälter
genau nachweisbar, wann und wo er geleert wurde. Muss das einmal
gehobene Gefäß zur Leerung nachgerüttelt werden, dann wird nicht zusätzlich gezählt. Auch das nochmalige Ansetzen einer Mülltonne innerhalb einer kurzen Zeitspanne wird nicht registriert.
Der
seitlich auf dem Behälter angebrachte weiße Aufkleber mit Strichcode,
Standort und Behälternummer dient lediglich zur Sichtidentifizierung –
damit die Tonnen z. B. nicht vertauscht werden. Ein unbeabsichtigtes
Auslesen „im Vorbeifahren“ ist ausgeschlossen, die Erfassung erfolgt nur
über den erwähnten Chip. Der Aufkleber spielt für die Erfassung der
Leerungen keine Rolle, sollte aber immer lesbar bleiben.
Sollte
der Chip einmal beschädigt und ein Auslesen nicht möglich sein, kann
keine Leerung erfolgen. In dem Fall informieren die Müllwerker den
Bereich Abfallwirtschaft, und der Transponder wird zeitnah ersetzt.
Ein
offensichtlich verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass bei einer
14-täglichen Abfuhr pro Jahr 24 Leerungen abgerechnet werden, weil das
Jahr zwölf Monate hat. Da das Jahr aber 52 Wochen hat, folgt aus einer
regelmäßig 14-täglichen Leerung eine Gesamtzahl von 26 Leerungen.
Tatsächlich
wird jede einzelne Mülltonnenleerung durch das Identifikationssystem
erfasst. Ist zum Beispiel für die Vorausberechnung der Gebühren nur eine
monatliche Leerung angemeldet, die Tonne wird aber zwei Mal geleert,
dann werden auch zwei Leerungen berechnet. Beide Leerungen erscheinen im
Leerungsbericht.
Davon unberührt bleibt die Berechnung von mindestens acht Pflichtentleerungen je Grundstück. Diese Mindestzahl kann auf schriftlichen Antrag auf sechs reduziert werden, wenn für das jeweilige Grundstück
nur eine Person gemeldet ist. Wochenendhausgrundstücke werden auf
Antrag mit vier Leerungen veranlagt. Jedoch gilt auch hier: Wird die
Mülltonne öfter als sechs- bzw. viermal geleert, dann wird das auch
berechnet.
Unabhängig von der Anzahl der Leerungen ist für die Bereitstellung der Mülltonne eine Grundgebühr zu zahlen, die für zwölf Monate berechnet wird. In der Grundgebühr enthalten sind die Kosten für die Bereitstellung der Mülltonnen sowie auch für die Sperrmüllabfuhr und die Entsorgung von Altpapier.
Mülltonnen
dürfen nur so weit befüllt werden, dass sich der Deckel vollständig
schließen lässt. Eine übervolle Mülltonne passt nicht in die
Schüttvorrichtung des Entsorgungsfahrzeuges. Auch ist die
Leerungsgebühr für eine normal gefüllte Tonne berechnet. Die Müllwerker
müssen überstehende Müllsäcke vor der Leerung entnehmen (damit die
Leerung funktioniert) und anschließend wieder in den Behälter legen.
Wenn
außer der Reihe einmal mehr Müll anfällt, z. B. nach
Renovierungsarbeiten, dann kann man so genannte Restabfallsäcke kaufen.
Sie können zu den üblichen Entsorgungsterminen an den Straßenrand gelegt werden und werden dann auch entsorgt. Erhältlich sind die Restabfallsäcke an den Kleinannahmestellen in Perleberg, Pritzwalk und Wittenberge oder beim Sachbereich Abfallwirtschaft des Landkreises.
Seit
dem Frühjahr 2010 werden in einigen Gebieten des Landkreises Prignitz
moderne Seitenlader als Müllfahrzeuge eingesetzt. Mit diesen
Seitenladern werden Abfallbehälter der Größen 120 l und 240 l geleert.
Für den reibungslosen Ablauf der Leerung per Seitenlader ist Ihre
Mithilfe erforderlich.
• Bitte stellen Sie Ihren Restabfallbehälter immer mit der Aufnahmeleiste
parallel zur Straße bereit. Die Pfeile auf dem Deckel des
Abfallbehälters zeigen zur Fahrbahn.
• Beachten
Sie bitte, dass der Abfallbehälter nahe genug am
Bürgersteig/Straßenrand steht. Der Abstand sollte nicht mehr als 1 m
betragen.
• Achten
Sie bitte darauf, dass sich zwischen Abfallbehälter und Straße keine
Hindernisse wie Bäume, Autos oder Pfosten befinden.
• Achten Sie bitte auch auf einen Mindestabstand von 15 cm
zu Mauern, Zäunen oder Autos, damit bei der Leerung nichts beschädigt
wird.
Bitte stellen Sie Ihre Mülltonne immer ordnungsgemäß zur Leerung bereit. Nur so ist eine problemlose Abfuhr gewährleistet.